Renquor
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Lizenz- und Nutzungsbedingungen

Version 2026-08-02B2BRenquor Controlling 1.0

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für die Bereitstellung und Nutzung von Renquor Controlling durch Harun Yildirim, Goethestraße 41, 64319 Pfungstadt, E-Mail info@renquor.com („Anbieter“).

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt, bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln und zur Vertretung des angegebenen Unternehmens befugt zu sein.

Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsgegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden Renquor als webbasierte Unternehmenssoftware beziehungsweise – soweit vereinbart – als Desktop-Komponente für die Vertragslaufzeit zur Verfügung. Der konkrete Funktionsumfang, Benutzerrahmen, Lizenzplan, Supportumfang, Preis und Laufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Bestellformular oder einer Individualvereinbarung.

Renquor unterstützt betriebliche Abläufe, ersetzt jedoch keine Rechts-, Steuer-, Arbeitsrechts- oder Unternehmensberatung. Automatisch erkannte oder berechnete Ergebnisse sind vom Kunden vor einer geschäftlichen Verwendung zu prüfen.

3. Testphase und Freischaltung

Soweit eine Testphase bereitgestellt wird, ist diese zeitlich und funktional gemäß der Kontoanzeige begrenzt. Ein Anspruch auf dauerhafte kostenlose Nutzung besteht nicht. Nach Ablauf kann das Konto gesperrt oder auf einen Nur-Lese-Modus beschränkt werden, bis eine kostenpflichtige Lizenz vereinbart wurde.

4. Nutzungsrecht

Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, Renquor im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Das Recht ist auf die vereinbarte Zahl aktiver Nutzer und Unternehmen beschränkt.

Unzulässig sind insbesondere:

  • Weiterverkauf, Vermietung, Unterlizenzierung oder öffentliches Zugänglichmachen ohne Vereinbarung,
  • Umgehung technischer Nutzungs-, Sicherheits- oder Lizenzbeschränkungen,
  • Reverse Engineering, Dekompilierung oder Zerlegung, soweit dies nicht zwingend gesetzlich gestattet ist,
  • Nutzung zur Verarbeitung rechtswidriger Inhalte oder zur Verletzung von Rechten Dritter,
  • automatisierte Belastungs-, Angriffs- oder Ausforschungsversuche ohne vorherige Freigabe.

Open-Source-Komponenten unterliegen ausschließlich ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.

5. Konten, Rollen und Zugangsdaten

Der Kunde benennt mindestens einen Administrator und ist für die sachgerechte Vergabe von Rollen, Berechtigungen und Mitarbeiterzugängen verantwortlich. Zugangsdaten sind geheim zu halten, personenbezogen zu vergeben und bei Verdacht eines Missbrauchs unverzüglich zu ändern. Gemeinsame Konten sind nur zulässig, wenn dies betrieblich erforderlich und anderweitig nachvollziehbar abgesichert ist.

Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über unberechtigte Zugriffe oder Sicherheitsvorfälle. Der Anbieter darf gefährdete Sitzungen beenden und Konten vorübergehend sperren.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass:

  • eingegebene Daten rechtmäßig erhoben und verarbeitet werden,
  • Beschäftigte und sonstige betroffene Personen ordnungsgemäß informiert werden,
  • Standort-, Arbeitszeit- und Kommunikationsfunktionen nur auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage eingesetzt werden,
  • fachliche Ergebnisse, OCR-Zuordnungen, Fristen und Zahlungsdaten geprüft werden,
  • gesetzliche Aufbewahrungs-, Lösch- und Dokumentationspflichten eigenverantwortlich erfüllt werden,
  • lokale Geräte, Browser, E-Mail-Konten und Netzwerke angemessen geschützt sind.

7. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Wartungen, Sicherheitsupdates, Störungen bei Netzen oder Rechenzentren sowie Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs können die Nutzung zeitweise einschränken.

Der Anbieter darf Funktionen weiterentwickeln, an technische oder rechtliche Anforderungen anpassen und gleichwertig ersetzen, sofern der vertragsgemäße Hauptnutzen nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

8. Support

Support erfolgt im vereinbarten Umfang, grundsätzlich über die unter info@renquor.com erreichbare Kontaktadresse. Fehler sind mit nachvollziehbarer Beschreibung, betroffenem Bereich und – soweit möglich – ohne unnötige personenbezogene Daten zu melden.

9. Vergütung und Zahlungsverzug

Vergütung, Abrechnungszeitraum, Fälligkeit und enthaltene Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter nach Mahnung und angemessener Frist den Schreibzugriff oder das Konto vorübergehend beschränken, sofern dies verhältnismäßig ist.

10. Kundendaten, Export und Sicherungen

Der Kunde behält alle Rechte an seinen Daten. Der Anbieter erhält nur die für Vertragsdurchführung, Support, Sicherheit und Auftragsverarbeitung erforderlichen Befugnisse.

Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Export- und Sicherungsfunktionen entsprechend seinem Risiko zu nutzen. Server-Backups dienen der Betriebswiederherstellung und ersetzen keine gesetzlich erforderliche, kundenseitige Archivierungsstrategie, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien beachten die Datenschutzgesetze. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt der veröffentlichte beziehungsweise individuell geschlossene AVV. Die Parteien behandeln vertrauliche technische, geschäftliche und personenbezogene Informationen geheim.

12. Rechte an Software und Kennzeichen

Alle Rechte an der Renquor-Eigenentwicklung, Dokumentation, Gestaltung und Marke beziehungsweise Geschäftsbezeichnung verbleiben beim Anbieter. Eine Markenregistrierung wird hierdurch nicht behauptet. Feedback darf zur Produktverbesserung genutzt werden, ohne vertrauliche Inhalte des Kunden offenzulegen.

13. Gewährleistung

Der Anbieter gewährleistet, dass Renquor im Wesentlichen den vereinbarten Funktionen entspricht. Der Kunde meldet reproduzierbare Mängel unverzüglich. Der Anbieter kann zunächst nachbessern oder eine zumutbare Ersatzlösung bereitstellen. Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung auf nicht unterstützten Systemen, unsachgemäßer Bedienung, kundenseitigen Änderungen, externen Diensten oder fehlender Mitwirkung beruht.

14. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

Der Kunde ist für fachliche Entscheidungen, rechtliche Zulässigkeit seiner Verarbeitung, Prüfung automatisch erzeugter Ergebnisse und angemessene Datensicherungen verantwortlich.

15. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Angebot oder Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Sicherheitsverletzungen, rechtswidriger Nutzung, erheblichem Zahlungsverzug oder unzumutbarer Gefährdung des Dienstes vor.

16. Vertragsende und Löschung

Nach Vertragsende erhält der Kunde innerhalb eines angemessenen Zeitraums Gelegenheit zum Export, soweit kein wichtiger Sicherheitsgrund entgegensteht. Anschließend werden Kundendaten nach den Vereinbarungen und gesetzlichen Pflichten gelöscht oder anonymisiert. Sicherungskopien werden im turnusmäßigen Überschreibzyklus entfernt.

17. Änderungen dieser Bedingungen

Änderungen werden dem Kunden in Textform oder innerhalb der Anwendung mit angemessener Vorlaufzeit mitgeteilt, soweit sie den laufenden Vertrag betreffen. Wesentliche nachteilige Änderungen bedürfen einer rechtlich wirksamen Einbeziehung; gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – Darmstadt. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

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